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Angaben ohne Gewähr – was bedeutet diese Aussage?

Man kennt die so lapidar dahingesagte Aussage ohne Gewähr vor allem von den Lottozahlen. Doch was bedeutet sie konkret? Nun, „Gewähr“ ist die Kurzform von „Gewährleistung“ und ist eine rechtlich bindende Aussage. Ohne Gewähr bedeutet, dass man keine rechtlichen Schritte gehen kann, wenn beispielsweise die Lottozahlen einmal falsch vorgelesen werden oder es einen sonstigen Fehler bei einem Gewinnspiel gab. Die Phrase alle Angaben ohne Gewähr taucht so oder so ähnlich nämlich gerne bei Gewinnspielen aller Art auf. So haftet der Veranstalter des Gewinnspiels im Zweifel nicht.

Synonyme und Ähnliches

Ein Gewährleistungsausschluss findet sich in der ein oder anderen Form auch gerne bei Gebrauchtkäufen, sei es bei eBay oder einem Autokauf. Bei letzterem lautet die dahingehende Formulierung gerne „gekauft, wie gesehen“. In diesem Falle haben Sie nur dann die Möglichkeit auf Rechtsansprüche, wenn die Händlerin oder der Händler Sie bei nachprüfbaren Fakten wie dem Alter oder dem Kilometerstand getäuscht hat. Ein gerne benutztes Synonym für Angaben ohne Gewähr lautet „der Rechtsweg ist ausgeschlossen“. Diese Formulierung ist vor allem bei Gewinnspielen beliebt. Der Gewährleistungsausschluss wird auch gerne als Haftungsausschluss bezeichnet. Oft wird auch keine Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen gegeben. Dies kann dann der Fall sein, wenn sich der Kenntnisstand bezüglich einer Sache noch ändern kann, beispielsweise bei Nebenwirkungen von Medikamenten. Manchmal wird aber auch die Haftung auf Vollständigkeit einer Informationssammlung ausgeschlossen.

Wo wird die Floskel Angaben ohne Gewähr verwendet und wo nicht?

Am häufigsten trifft man die Formulierung bei Lotto und ähnlichen Veranstaltungen an. Beispielsweise gab es 2013 einen Fall, bei dem eine Ziehung wiederholt werden musste, nachdem statt einer zwei Kugeln auf einmal gezogen wurden. Auch bei Gewinnspielen jeder Art wird die Gewährleistung meistens ausgeschlossen. Das ist ein ganz normales Prozedere und muss nichts über die Seriosität des Gewinnspiels aussagen. Ein weiterer Bereich, in dem die Haftung oft ausgeschlossen wird, ist der Gebrauchtwagenhandel. Besonders beim Kauf von Privatpersonen einigt man sich gerne auf „gekauft, wie gesehen“ oder eben Angaben ohne Gewähr. Im Einzelhandel findet man jedoch sehr, sehr selten einen Haftungsausschluss, weil dieser bedeuten würde, dass die Angaben zu dem Produkt nicht stimmen müssen. Der Ausschluss der Gewährleistung ist hingegen in einigen Onlineshops sehr beliebt, besonders wenn es sich um Gebrauchtware handelt, etwa bei eBay. Die Gewährleistung ist übrigens in § 437 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Dort heißt es sinngemäß, dass sich bindend äußerst, wer eine Gewähr gibt. Zudem steht in den AGBs oftmals ein Haftungsausschluss, auch bei Apps und Webseiten, die nichts verkaufen wollen. Oft wird die Haftung für Inhalte, die Dritte posten, ausgeschlossen, beispielsweise Videos auf YouTube oder Kommentare auf Facebook.

Fazit

Die Phrase Angaben ohne Gewähr erfreut sich größter Beliebtheit, ist aber oft mit Vorsicht zu genießen. Manchmal wird diese nämlich zu Unrecht verwendet oder schließt lediglich die Vollständigkeit oder Aktualität einer Sache aus. Besonders in Kaufverträgen ist ohne Gewähr eine häufig verwendete Floskel, die die Verkäuferin oder den Verkäufer häufig vor rechtlichen Ansprüchen sichert.

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