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„Ab Werk, frei Haus, frachfrei“ – wer zahlt & was bedeutet das?

Beim Lesen von Lieferbedingungen stechen verschiedene Klauseln häufig ins Auge. Dazu zählen beispielsweise Klausen, wie „ab Werk“, „frei Haus“ der „frachtfrei“. Um einen Kaufvertrag ordnungsgemäß einhalten zu können, ist es für Käufer und Verkäufer gleichermaßen wichtig zu wissen, was diese Klauseln in den Lieferbedingungen bedeuten. Außerdem lohnt es sich bei einem Preisvergleich diese Klauseln zu kennen, damit man im Nachhinein keine Überraschung erlebt.

Was bedeutet „ab Werk“?

Diese Klausel bedeutet, dass es in der Pflicht des Verkäufers liegt, die Ware zu liefern. Er trägt somit ausnahmslos alle Kosten der Beförderung. Außerdem muss er dem Käufer entweder auf dem Gelände des Verkäufers oder auf einem anderen Gelände, wie beispielsweise der Fabrik, dem Lager oder Werk, die Ware zur Verfügung stellen. Jedoch ist der Verkäufer nicht dazu verpflichtet, die Ware zur Ausfuhr freizumachen oder sie auf ein Sammelfahrzeug zu verladen.

Was bedeutet „frei Haus“?

Diese Klausel bedeutet, dass der Versender in jedem Fall die Versandgebühren oder Transportkosten übernehmen muss. Dem Käufer, also dem Empfänger, entstehen für die Lieferung keinerlei Kosten. Die Lieferung ist für ihn „frei“. „Frei Haus“ bedeutet somit, dass die Lieferung bis zu seiner Lieferadresse kostenlos für ihn ist. Derartige Bezeichnungen, die sich auf den Versand beziehen, werden auch Frankatur genannt. Das Gegenteil von „frei Haus“ ist „unfrei“.

Was bedeutet „frachtfrei“?

Diese Klausel bedeutet, dass die Waren vom Verkäufer an einen Frachtführer übergeben werden. Die Übergabe geschieht an einem vereinbarten Ort. Jedoch kann anstelle des Frachtführers auch eine andere Person vom Verkäufer benannt werden. Der Verkäufer befindet sich in der Pflicht, den Frachtvertrag abzuschließen. überdies muss er die anfallenden Frachtkosten tragen, die entstehen, um die Ware an den benannten Bestimmungsort zu liefern.

Internationale Lieferklauseln

Diese Lieferklauseln sind nicht nur innerhalb Deutschlands von Bedeutung. Sie haben auch international Gültigkeit. Seit dem Jahr 1936 werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris „Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln“ herausgegeben. Diese Incoterms sind weltweit anerkannt. Sie umfassen einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen. Somit ist beiden Parteien auf internationaler Ebene eine standardisierte Abwicklung eines Kaufvertrags möglich. Die Incoterms dienen dazu, kostenintensiven Streitigkeiten und Missverständnissen vorzubeugen. Außerdem vermindern sie das Risiko für rechtliche Komplikationen beider Vertragsparteien. Die Incoterms umfassen insgesamt elf verschiedene Klauseln.

Zusammenfassend kann man sagen, dass es wichtig ist, bei einem Preisvergleich ebenfalls die Klauseln in Lieferbedingungen bewerten. Diese gebräuchlichen kaufmännischen Klauseln, die häufig in Lieferbedingungen auftauchen, sind in der Regel von großer Bedeutung. Wird in den Lieferbedingungen „ab Werk“ vermerkt, bedeutet dies, dass der Verkäufer alle Kosten trägt. Bei der Lieferklausel „frei Haus“ trägt der Verkäufer ebenfalls die Kosten, jedoch nur bis zur Lieferadresse. Ist ein weiterer Transport notwendig, muss nun der Käufer die Kosten übernehmen. Die Klausel „frachtfrei“ wirkt auf den ersten Blick positiv. Jedoch ist hier ein genaues Hinsehen notwendig. Sie besagt, dass der Verkäufer die Kosten für die Anfuhr, Verladung sowie Fracht bis zum Bestimmungsbahnhof oder -hafen übernimmt. Die Kosten für das Entladen und den Transport zum Betrieb muss der Käufer übernehmen. Weiterhin sind diese Klauseln international von Bedeutung. Eine standardisierte Abwicklung eines Kaufvertrags ist somit problemlos möglich.

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