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freigeben / frei geben – richtige Rechtschreibung & Beispiele

Das Verb freigeben hat drei Bedeutungen: „Urlaub gewähren„, „Freiheit wiedergeben“ und „der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen„. In jeglichem Kontext kann das Wort auch getrennt geschrieben werden: frei geben.

Richtig: freigeben, frei geben
Falsch: –

Beispiele

  • Der Arbeitgeber hat mir freigegeben.
  • Die Geiselnehmer haben meine Ehefrau frei gegeben.
  • Die neue Brücke wird dem Verkehr freigegeben.

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