Das Verb freigeben hat drei Bedeutungen: „Urlaub gewähren„, „Freiheit wiedergeben“ und „der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen„. In jeglichem Kontext kann das Wort auch getrennt geschrieben werden: frei geben.
Richtig: freigeben, frei geben
Falsch: –
Beispiele
- Der Arbeitgeber hat mir freigegeben.
- Die Geiselnehmer haben meine Ehefrau frei gegeben.
- Die neue Brücke wird dem Verkehr freigegeben.
Mein Name ist Anatoli Bauer und ich bin Spätaussiedler aus Russland, der 1997 als Kind nach Deutschland gekommen ist. Als Kind musste ich die deutsche Sprache als Fremdsprache lernen und dabei musste ich natürlich auch die Grammatik und Rechtschreibung von Grund auf neu erlernen. Seit dieser Zeit beschäftige ich mich sehr gerne mit der deutschen Grammatik und in diesem Bereich hatte ich ab der 5. Klasse auf dem Gymnasium und später auch während des Abiturs nachweislich nur Bestnoten.