Kennen Sie das? Sie möchten einen Brief oder ein Anschreiben verfassen, schreiben munter darauf los und beginnen wie üblich, die Absender Adresse in den Briefkopf einzutragen. Jetzt noch schnell die Zieladresse und dann das Anliegen formulieren.
Doch bereits beim Adressaten kommen Sie ins Stocken. Richten Sie Ihren Brief an „Herr Schneider“ oder doch eher an „Herrn Schneider“? Gibt es einen vorgeschriebenen Grundsatz? Ist vielleicht sogar beides korrekt? Sehr verwirrend. Spätestens jetzt entsteht Unsicherheit.
Das letzte Anschreiben an eine Frau gerichtet, war völlig unproblematisch. Hier ist die Regel klar definiert. Die Beifügung eines Buchstabens fällt hier komplett weg. Doch wann verwendet man jetzt eigentlich „Herr“ und wann „Herrn“?
Die Antwort auf diese Frage ist eigentlich recht simpel. Um die entstandenen Zweifel auszuräumen und Ihnen Klarheit zu verschaffen, gibt es hier eine ausführliche Erklärung.
Welche Regeln gibt es? Was ist richtig?
Die Frage, ob es hier einen Grundsatz gibt, ist mit einem klaren „ja“ zu beantworten.
Da eine Anschrift immer im Akkusativ (Wen-Fall) steht und infolgedessen flektiert, – also gebeugt wird, muss immer ein „n“ angehängt werden. Um diese Regel zu verinnerlichen, können Sie sich also beim Schreiben einfach immer die Frage stellen: An wen wird dieser Brief adressiert? Richtig ist also an „Herrn Schneider“.
Ebenfalls möglich wäre, auf die Anrede in der Anschrift vollständig zu verzichten. Aus den meisten Vornamen geht ohnehin bereits hervor, ob es sich um eine Frau oder einen Mann handelt. Diese Art der Anrede ist jedoch bei förmlichen Anschreiben nicht zu empfehlen. Sie kommt meistens dann zum Einsatz, wenn Sie mit dem Adressaten per „Du“ sind oder es sich um eine aufgeschlossene Zielgruppe handelt.
Verdeutlichen Sie wer, das Anschreiben öffnen darf
Nutzen Sie in der Anschrift ausschließlich den Namen der Institution oder Firma, so können Sie davon ausgehen, dass sowohl die Sekretärin als auch andere befugte Mitarbeiter Ihr Anschreiben öffnen und lesen dürfen.
Soll das von Ihnen verfasste Schreiben dagegen an eine bestimmte Person gerichtet sein und auch ausschließlich von dieser geöffnet werden? Dann fügen Sie über der Firmenadresse den Namen des Adressaten ein und verstärken die Vertraulichkeit gegebenenfalls noch durch den Zusatz persönlich oder vertraulich. Stattdessen kann aber auch die Abkürzung z. Hd. oder z. H. (zu Händen) angewendet werden, welche ebenfalls den Wunsch nach vertraulicher Behandlung beinhaltet. Praktisch verwendet schreiben Sie also in etwa so wie im Beispiel:
z. Hd. Herrn Schneider
Fiktive Firma GmbH
Traumstraße 28
02621 Fantasiestadt
Grammatik erklärt
Das Wort Herr zählt zur Gruppe der schwach flektierten Substantive und wird dementsprechend in allen Formen, außer im Nominativ Singular, durch die Endung – (e)n ergänzt.
Hier ein Beispiel:
Kasus Singular Plural
- Nominativ (der) Herr (die) Herren
- Genitiv (des) Herrn (der) Herren
- Dativ (dem) Herrn (den) Herren
- Akkusativ (den) Herrn (die) Herren
Ebenso ist diese Regelung auch grundsätzlich bei Appositionen (Beifügungen) anzuwenden. Auch hier begeht man gerne den Fehler, die richtige Endung zu vergessen. Hier gilt zu beachten, dass sowohl die Anrede (n) als auch der Name (s) um einen zusätzlich angehängten Buchstaben ergänzt werden.
Beispiel:
- Gestern sollte ich gemeinsam mit Herrn Schneiders Azubi zur Berufsschule gehen.
- Das herrschaftliche Anwesen unseres Chefs, Herrn Schneiders, liegt auf einer Bergkuppe.
In der Praxis lassen jedoch viele den Zusatz „n“ wegfallen, da sie häufig annehmen, beide Versionen wären richtig. Dies ist jedoch eine Fehleinschätzung, nach deutscher Rechtschreibung und der empfohlenen DIN 5008 Norm für Schreib- und Gestaltungsregeln ist diese Art der Anrede tatsächlich falsch.
Natürlich werden Sie beim privaten Brief an den Opa oder andere nahestehende Personen dafür keine Kritik erhalten. Wahrscheinlicher ist, dass es sogar niemandem auffallen wird.
Doch sollten Sie beispielsweise bei einem Bewerbungsschreiben oder anderen förmlichen Briefen darauf achten, die richtige Schreibweise zu verwenden. Man weiß nie, was den strengen Augen des zukünftigen Chefs alles auffällt und wie eng er die Sache sieht.
Fazit:
In Briefanreden verwenden Sie grundsätzlich die Schreibweise „Herrn“.
Ausnahmen gibt es diesbezüglich keine, achten Sie deshalb besonders bei förmlichen Anschreiben stets darauf, die richtige Form anzuwenden. Erinnern Sie sich im Zweifelsfall daran, dass die Anschrift grundsätzlich im Akkusativ steht. Fragen Sie sich beim Schreiben immer „An wen“ verfasse ich eigentlich gerade den Brief. Richtig an Herrn Schneider.
Berücksichtigen Sie diesen Ratschlag, befinden Sie sich grundsätzlich auf der sicheren Seite.
Mein Name ist Anatoli Bauer und ich bin Spätaussiedler aus Russland, der 1997 als Kind nach Deutschland gekommen ist. Als Kind musste ich die deutsche Sprache als Fremdsprache lernen und dabei musste ich natürlich auch die Grammatik und Rechtschreibung von Grund auf neu erlernen. Seit dieser Zeit beschäftige ich mich sehr gerne mit der deutschen Grammatik und in diesem Bereich hatte ich ab der 5. Klasse auf dem Gymnasium und später auch während des Abiturs nachweislich nur Bestnoten.