„Weitblickend“ ist ein Begriff, der nach der Rechtschreibreform sowohl getrennt- als auch zusammengeschrieben werden kann. Wichtig ist hierbei die korrekte Schreibweise im Komparativ (Steigerungsform). Es muss entweder weitblickender (in zusammengeschriebener Form) oder weiter blickend (bei Getrenntschreibung) heißen. Hier ist nur die jeweils genannte Schreibweise zulässig.
Richtig: weitblickend (empfohlen), weit blickend
Richtig: weitblickender, weiter blickend
Falsch: weit blickender, weiterblickend
Beispiele:
– Nicht alle seine Entscheidungen waren weitblickend (weit blickend).
– Ich möchte nun weitblickender auf die Folgen unseres Programms eingehen.
– Für eine Führungspersönlichkeit ist Weitblick eine wichtige Charaktereigenschaft.