Seit 1996 ist es zulässig, den Begriff „wasserabstoßend“ auch getrennt zu schreiben. Hierbei ist aber auf korrekte Orthografie (Wasser abstoßend) zu achten. Es wird jedoch weiterhin die Zusammenschreibung empfohlen, da im Zusammenhang mit näheren Bestimmungen oder Steigerungen ausschließlich diese Schreibweise zulässig ist.
Richtig: wasserabstoßend, Wasser abstoßend
Richtig bei näherer Bestimmung und Steigerung: wasserabstoßend
Falsch bei näherer Bestimmung und Steigerung: Wasser abstoßend
Beispiele:
– Diese Regenjacke ist besonders wasserabstoßend.
– Er legte wert darauf, dass die Gartenmöbel wasserabstoßend waren.
– Eine wasserabstoßende Beschichtung ist sehr praktisch.