mitunterzeichnen: Bei vielen Kreditverträgen muss sowohl der Ehemann wie auch die Ehefrau mitunterzeichnen.
Richtig: mitunterzeichnen
Falsch: mit unterzeichnen
Beispiele:
° Er wollte das Dokument keinesfalls mitunterzeichnen.
° Die kluge Mutter riet ihrer Tochter, sie solle den Vertrag nicht mitunterzeichnen.
° Der Vater wird den Leasingvertrag seines Sohnes mitunterzeichnen.