Das neudeutsche Wort „googeln“ bezeichnet das Durchsuchen des Internets mit Hilfe der Suchmaschine „Google“. Seine Konjugation funktioniert analog zum Verb „recyceln“ (ich googele bzw. google/du googelst/er googelt usw.). Das gesuchte Partizip II lautet daher gegoogelt. Man hat also nach einem bestimmten Wort gegoogelt.
RICHTIG:
gegoogelt
FALSCH:
gegooglet
Beispiele
- Er hat nach dem Begriff „Mondfinsternis“ gegoogelt.
- Die Lösung der Aufgabenstellung wurde ergoogelt.
- „Hast du den Anfahrtsweg schon gegoogelt?“

Mein Name ist Anatoli Bauer und ich bin Spätaussiedler aus Russland, der 1997 als Kind nach Deutschland gekommen ist. Als Kind musste ich die deutsche Sprache als Fremdsprache lernen und dabei musste ich natürlich auch die Grammatik und Rechtschreibung von Grund auf neu erlernen. Seit dieser Zeit beschäftige ich mich sehr gerne mit der deutschen Grammatik und in diesem Bereich hatte ich ab der 5. Klasse auf dem Gymnasium und später auch während des Abiturs nachweislich nur Bestnoten.