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gegooglet oder gegoogelt – richtige Rechtschreibung & Beispiele

Das neudeutsche Wort „googeln“ bezeichnet das Durchsuchen des Internets mit Hilfe der Suchmaschine „Google“. Seine Konjugation funktioniert analog zum Verb „recyceln“ (ich googele bzw. google/du googelst/er googelt usw.). Das gesuchte Partizip II lautet daher gegoogelt. Man hat also nach einem bestimmten Wort gegoogelt.

 

RICHTIG:

gegoogelt

FALSCH:

gegooglet

 

Beispiele

  • Er hat nach dem Begriff „Mondfinsternis“ gegoogelt.
  • Die Lösung der Aufgabenstellung wurde ergoogelt.
  • „Hast du den Anfahrtsweg schon gegoogelt?“

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