Das neudeutsche Wort „googeln“ bezeichnet das Durchsuchen des Internets mit Hilfe der Suchmaschine „Google“. Seine Konjugation funktioniert analog zum Verb „recyceln“ (ich googele bzw. google/du googelst/er googelt usw.). Das gesuchte Partizip II lautet daher gegoogelt. Man hat also nach einem bestimmten Wort gegoogelt.
Beispiele
- Er hat nach dem Begriff „Mondfinsternis“ gegoogelt.
- Die Lösung der Aufgabenstellung wurde ergoogelt.
- „Hast du den Anfahrtsweg schon gegoogelt?“