Bedeutung:
Erstgemeint /ernst gemeint ist ein Adjektiv und kann getrennt oder zusammen geschrieben werden. Beide Varianten sind richtig und haben die Bedeutung, das es aufrichtig und ehrlich gemeint ist.
Richtig: ernst gemeint / ernstgemeint
Falsch: ernst-gemeint
Beispiele:
* Ich werde ein ernstgemeintes Angebot abgeben.
* Mein Angebot war ernstgemeint.
* Ich hatte es ernstgemeint, als ich Dir das sagte.

Mein Name ist Anatoli Bauer und ich bin Spätaussiedler aus Russland, der 1997 als Kind nach Deutschland gekommen ist. Als Kind musste ich die deutsche Sprache als Fremdsprache lernen und dabei musste ich natürlich auch die Grammatik und Rechtschreibung von Grund auf neu erlernen. Seit dieser Zeit beschäftige ich mich sehr gerne mit der deutschen Grammatik und in diesem Bereich hatte ich ab der 5. Klasse auf dem Gymnasium und später auch während des Abiturs nachweislich nur Bestnoten.