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ernstgemeint, ernst gemeint – richtige Rechtschreibung & Beispiele

Bedeutung:

Erstgemeint /ernst gemeint ist ein Adjektiv und kann getrennt oder zusammen geschrieben werden. Beide Varianten sind richtig und haben die Bedeutung, das es aufrichtig und ehrlich gemeint ist.

Richtig: ernst gemeint / ernstgemeint
Falsch: ernst-gemeint

Beispiele:

* Ich werde ein ernstgemeintes Angebot abgeben.
* Mein Angebot war ernstgemeint.
* Ich hatte es ernstgemeint, als ich Dir das sagte.

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